
Plüschrennmäuse!
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Ich mag jetzt nicht sticheln, es interessiert mich wirklich, daher meine Frage nach dem Unterschied? Warum verbietet ihr beispielweise Ticker, wo es in der Regel eindeutige Nutzungsbestimmungen gibt, sagt dann aber im gleichen Atemzug, dass ihr das Geld von Usern zurückholt, die beispielsweise verbotenerweise ein Ultraschallbild einstellen, wenn ihr dafür Ärger bekommt? Warum geht das nicht auch im ersteren Fall?
Und wäre es nicht dann konsequent, generell Bilder zu verbieten, wenn man nicht beweisen kann, dass man sie selbst gemacht hat?
Mir ist klar, dass das dem Forum schadet und es dann einen großen Teil seines Sinns verliert, weil das auch Bilder von Rennern miteinbeziehen würde.
Aber ihr könnt doch genauso abgemahnt werden, weil jemand ein Bild von sich präsentiert, das vom Fotographen gemacht wurde wie auch durch ein Avatar mit Spiderman als Motiv. Beides ist gleichermaßen eine Urheberrechtsverletzung.
(Henry David Thoreau)
Wirkliches Interesse an der Thematik freut mich und da erkläre ich sehr gerne. Je besser du informiert bist, desto besser kannst du natürlich auch nachvollziehen, warum wir gewisse Entscheidungen treffen.
Zunächst: Das "Zurückholen" von Geld wenn uns Schaden entsteht ist aktuell graue Theorie und hängt ganz stark vom Einzelfall ab. Verschiedene Gerichte werten das jeweils unterschiedlich, so sagt das eine Urteil, dass ich als Forenbetreiber "Mitstörer" bin, das andere Urteil sagt, ich bin es nicht. Sollte ein Schaden entstehen, werde ich zunächst natürlich versuchen, den Kläger direkt an den Nutzer, der den Schaden verursacht hat weiterzuleiten. Das kann, muss aber nicht funktionieren. Wenn es nicht funktioniert, muss unter Umständen zunächst ich dafür aufkommen, kann aber im Anschluss selbst ein Verfahren eröffnen um mir den Schaden vom Verursacher ersetzen zu lassen, da die Nutzungsbedingungen und das Gesetz das Urheberrecht klar regeln.
Kurz: Egal was passiert, selbst wenn ich den Großteil der Kosten ersetzt bekomme, dann habe ich immer noch einen immensen indirekten Kosten- und Zeitaufwand, den ich niemals vollständig ersetzt bekommen werde. Daher gilt: Es muss auf jeden Fall verhindert werden, dass überhaupt ein Schaden entsteht.
Zu deiner konkreten Frage: Wo ist der Unterschied zwischen Signaturgrafik und Ultraschallbild?
Der Unterschied liegt in Art, wo die Grafik physisch gespeichert liegt. Die (z.B.) Tickergrafiken liegen auf einem fremden Server, so bald also jemand einen Thread aufruft, in dem der Ticker in der Signatur ist, entstehen auf diesem fremden Server Kosten. Das ist ganz speziell im Fall der Ticker vom Betreiber der Tickerwebseite auch so gedacht, bei anderen externen Grafiken ist es das aber nicht. Das Problem ist also der Traffic, weniger das Urheberrecht, (Wobei es auch hier noch kein Urteil gibt, dass diese Frage abschließend klärt).
Problem: Viele User rufen viele Threads auf, in denen Bilder von Servern verlinkt sind, die das nicht wollen und denen Kosten entstehen. Diese Serverbetreiber sehen das in ihren Logfiles und reichen Klage ein, ich bleibe auf den Kosten sitzen. Die (vorerst) einzige Lösung: KEINERLEI Bilder direkt per IMG einbinden sondern immer nur per URL. Und damit wir nicht tausend Ausnahmen prüfen müssen, welche Seiten denn jetzt erlaubt sind und welche nicht, fallen dieser Regel vorerst auch die Ticker zum Opfer, bis wir eine gescheite Filterfunktion implementieren können, mit denen wir Ausnahmen manuell erlauben können.
Bei den hochgeladenen Bildern, also in die Galerie oder als Dateianhang ins Forum, besteht kein Trafficproblem, da alle Daten über den rennmaus.de Server laufen und nur uns selbst Kosten entstehen. Hier aber greift dafür dann das Urheberrechtsproblem, denn so bald ich physisch die Datei auf meinen Server lade und dort öffentlich zugänglich mache, habe ich eine Wiederveröffentlichung betrieben. Beispiel
- Ich darf mir Snoopy privat auf ein T-Shirt drucken und das in der Öffentlichkeit tragen.
- Ich darf ein Snoopy-T-Shirt tragen, ein Foto davon machen und es ins Forum stellen.
- Ich darf nicht: Snoopy-Comics im Forum veröffentlichen.
- Ich darf nicht: Eine Snoopy-T-Shirt-Bastelanleitung im Forum veröffentlichen.
Schwierige Geschichte und das Einzige was wir machen können: Klar definierte Regeln, viel erklären und dauernd drauf hinweisen. Schlussendlich sind wir aber nicht dazu verpflichtet, die Rechtslage zu kennen ist die Aufgabe jedes einzelnen Bürgers. Wir haben aber leider das Problem, dass diese neuen Umstände, die es vor 10 Jahren noch nicht gab, kein Schulstoff und auch wenig populär sind, was wir dringend bräuchten wäre von Klasse 1 an ein Fach "Medien", in dem genau diese Dinge erklärt werden.
Da es das aber nicht gibt, erklären wir es hier auf eigene Faust und hoffen, es reicht aus, uns und euch selbst vor Schaden zu bewahren.
Bei Fragen - ruhig fragen, wie gesagt, ernst gemeinte Rückfragen beantworte ich sehr gerne.
Schöne Grüße
Dominik
- Ich darf ein Snoopy-T-Shirt tragen, ein Foto davon machen und es ins Forum stellen.
Da wäre ich mir aber gar nicht so sicher.
Mir wurde das mit einem Diddl - T-Shirt ausdrücklich vom Rechteinhaber der Diddl-Figuren untersagt. Begründung: allein die Sichtbarkeit des T-Shirts könnte andere auf die Idee bringen, sich selbst eins zu machen. Und die Rechteinhaber möchten lieber ihre Lizenz-Textilien verkaufen, als dass sich jeder ein eigenes macht.
Und wäre es nicht dann konsequent, generell Bilder zu verbieten, wenn man nicht beweisen kann, dass man sie selbst gemacht hat?
Das meinte ich ja auch. Entweder ganz oder gar nicht. Natürlich ist das dann doof. Aber wenn man sicher gehen will ...
buntewollsocke bloggt.
Lebe wohl, Obelix!
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »buntewollsocke« (11.02.2009, 15:33)
Mir wurde das mit einem Diddl - T-Shirt ausdrücklich vom Rechteinhaber der Diddl-Figuren untersagt.
Ich habe das so verstanden, dass du dir ein T-Shirt basteln darfst und das auch tragen, dieses Shirt aber nicht auf Bildern veröffentlichen, sondern nur ein Shirt dass gekauft und original ist...
Zitat
- Ich darf mir Snoopy privat auf ein T-Shirt drucken und das in der Öffentlichkeit tragen.
- Ich darf ein Snoopy-T-Shirt tragen, ein Foto davon machen und es ins Forum stellen.
- Ich darf nicht: Snoopy-Comics im Forum veröffentlichen.
- Ich darf nicht: Eine Snoopy-T-Shirt-Bastelanleitung im Forum veröffentlichen.
Aber...
Zitat von »Dominik«
- Ich darf ein Snoopy-T-Shirt tragen, ein Foto davon machen und es ins Forum stellen.
Da wäre ich mir aber gar nicht so sicher.
Mir wurde das mit einem Diddl - T-Shirt ausdrücklich vom Rechteinhaber der Diddl-Figuren untersagt. Begründung: allein die Sichtbarkeit des T-Shirts könnte andere auf die Idee bringen, sich selbst eins zu machen. Und die Rechteinhaber möchten lieber ihre Lizenz-Textilien verkaufen, als dass sich jeder ein eigenes macht.
Ich denke, wenn es sich um ein nicht selbstgemachtes Shirt handelt sondern um ein gekauftes, gibt es kein Problem.
Geht es allerdings um ein selbstgemachtes, wird es sicher schwierig zu differenzieren.
buntewollsocke bloggt.
Lebe wohl, Obelix!
Herrliches Beispiel, wie komplex das Thema ist ;-)
Und dazu muss noch gesagt werden: Zwischen dem, was ein Rechteinhaber will und dem, was gesetzlich zulässig ist, steht auch oft noch ein großer Graben. Nur: Wer riskiert da schon einen Rechtsstreit gegen ein Unternehmen..
Und genau aus dem Grund, weil das alles so furchtbar komplex ist und so viele Sonderfällen gibt, genau deshalb haben wir uns dazu entschieden, vorerst keine Bilder einbinden per "IMG" zuzulassen, Avatare stichprobenartig zu prüfen (eine systematische Prüfung ist nicht machbar) und dauerhaft auf das Thema aufmerksam zu machen.
Also ich wurde angeschrieben, da ich den "Metallica-FireSkull" als Avatar hatte.
Dass ich den rausnehmen musste sehe ich ein. So, jetzt meine Frage:
Ich habe diesen FireSkull auch als Poster in meinem Zimmer. Dürfte ich ein Foto von mir
und dem Poster machen und dieses Bild dann als Avatar nutzen? Das Snoopy-Problem habe ich nicht ganz verstanden
.

Ohje, ein Spezialfall ;-)
Nach meiner Einschätzung müsste das rein rechtlich ohne weiteres möglich sein, aber wie man an dem Bericht von mauzikatz sieht, sehen das die Rechteinhaber manchmal anders. Wobei ich stark zweifle, dass damit tatsächlich ein Durchkommen vor Gericht möglich wäre, halte ich für sehr unrealistisch.
Aber, und das ist leider doch realistisch: Wenn wir zwei uns jetzt absprechen und ich dir sage: "Ist kein Ding, mach das rein", dann kommt in 10 Tagen jemand anders und nimmt das Logo direkt als Avatar mit der Begründung "Aber der StLaMo" hat's doch auch in seinem Avatar!". Und spätestens dann fühlt sich mindestens einer ungerecht behandelt und ich bzw. die Moderatoren müssen viel und lange erklären und alles wird schon wieder kompliziert.
Kurz: Es wäre mir sehr lieb, wenn auf solche Grenzfälle im Vornherein verzichtet werden würde, dann ist die Sache eindeutig. Für alle :-)
Schöne Grüße
Dominik
Guten Morgen,
gerade wenn man hier in alten Beiträgen blättert, stößt man oft auf Avatare mit urheberrechtlich geschützten Inhalten.
Was tut man dann als User? Wem darf ich's "petzten"?
buntewollsocke bloggt.
Lebe wohl, Obelix!
darfst gerne sammeln und uns eine (oder zwei oder drei) pm(s) schicken. Wir durchforsten ja auch alte Threads, wenn wir zufällig durch einen Link o.ä. drauf stoßen. Eine systematische Überprüfung geht aufgrund des Zeitproblems schon nicht, daher immer her damit....dankeWas tut man dann als User? Wem darf ich's "petzten"?
Ich habe jetzt Internetrecht als Studienfach, da nehmen wir das mit dem Copyright auch nochmal durch ... Wenn es spezielle Fragen gibt, die noch offen sind, kann ich die auch gerne an meinen Professor weiterleiten, er hat ein Buch darüber verfasst und betreut Firmen, die Fragen zu dieser Problematik haben.
buntewollsocke bloggt.
Lebe wohl, Obelix!
Ich habe jetzt Internetrecht als Studienfach, da nehmen wir das mit dem Copyright auch nochmal durch ... Wenn es spezielle Fragen gibt, die noch offen sind, kann ich die auch gerne an meinen Professor weiterleiten, er hat ein Buch darüber verfasst und betreut Firmen, die Fragen zu dieser Problematik haben.
du könntest mal den Buchtitel posten
viele Grüße aus Braunschweig
Meine Schwägerin hat heute einen Brief mit einer Anzeige und Strafe in Höhe von fast 1500€ bekommen, weil sie für Ebay-Auktionen fremde Bilder benutzt hat
Dann ist Sie noch echt Günstig davongekommen....
Biete VG's nach der Sich-Riechen-Können-Methode
@ Speckerna: Es handelt allgemein von Internetrecht und so lautet auch der Titel: "Internetrecht: Eine praxisorientierte Einführung" von Andreas Wien.
buntewollsocke bloggt.
Lebe wohl, Obelix!
hi,
ich habe soeben mein schönes Oster-ava verloren und laufe im moment mit einem braunen Streubild in der Gegend herum, da ich gegen das hauptgebot des Internets verstoßen habe.
Wenn ich mir sozusagen eine Collage zusammenstellen würde, in der die kleinen Teilbilder nicht mehr klar zu identifizieren sind, zumal die ava-Bilder nun auch nicht gerade eine Auflösung von 5.616 x 3.744 haben.
Und wenn ich das Bild dann noch nehme und es so durch Photoshop drehe und zerre, sodass kein pixel mehr auf dem anderen ist, wäre das immer noch eine Verletzung des Urheberrechts? Es wäre ja, da kein Pixel übernommen wurde sozusagen "meine Arbeit". Oder ist das ein Grenzfall, den ich lieber nicht riskieren sollte, um nicht ewig ein braunes Bildchen neben mir stehen zu haben
Das ist jetzt mehr theoretisch gemeint, ich habe keine Lust für ein so kleines Bild so viel zeit zu investieren
es interressiert mich einfach nur)
Würde mich sehr über Antworten freuen!
LG PaKo
hi,
Wenn ich mir sozusagen eine Collage zusammenstellen würde, in der die kleinen Teilbilder nicht mehr klar zu identifizieren sind, zumal die ava-Bilder nun auch nicht gerade eine Auflösung von 5.616 x 3.744 haben....
Wenn Du Bilder nimmst, die Du selber gemacht hast (Fotos oder Zeichnunge) spricht da überhaupt nichts dagegen
Da Du aber vermutlich meinst, dass Du Dir 100 Bilder bei google oder auf anderen Homepages zusammensuchst, ist der Rest der Frage irrelevant. Du verwendest Bilder, deren Urheberrecht nicht bei Dir liegt, ist somit alles weitere ebenfalls nicht erlaubt. Auch wenn es Dir in dem Fall vermutlich keiner nachweisen könnte.... Aber wo soll man da die Grenze ziehen?Sieh es so, Arbeit gespart

LG Anja
In liebevolle Hände oder Pfoten abzugeben Mehlwurm-Handaufzuchten aus Mainz abzugeben



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