Vergesellschaftung

Vergesellschaftung

Bild: maddy4 

Mongolische Rennmäuse sind sehr soziale, gesellige Tiere und sollten daher niemals alleine gehalten werden, das wäre Tierquälerei. Dennoch sind es nicht selten traurige Anlässe, wie der Tod des Partners oder ein Streit, die eine Vergesellschaftung mit einer neuen Rennmaus nötig machen.

In ihrem natürlichen Lebensraum werden fremde Rennmäuse verjagt, verbissen oder sogar getötet, da sie nicht den spezifischen Gruppengeruch haben. Die sensible und empfindliche Nase entscheidet, wer Freund oder Feind ist, daher dürfen Duftstoffe bei einer Vergesellschaftung keinesfalls angewendet werden, weil diese nur für einen kurzen Moment einen gemeinsamen Geruch vortäuschen und es spätestens dann zu Kämpfen kommt, wenn dieser verflogen ist.

Da bei der Haustierhaltung weder Ausweich- noch Fluchtmöglichkeiten wie in der Natur vorhanden sind, müssen fremde Rennmäuse mit viel Geduld, Ruhe und Sorgfalt durch eine Vergesellschaftung aneinander gewöhnt werden.

Eine Zusammenführung bedeutet grundsätzlich Stress für Rennmäuse und die Gefahr, dass sie sich gegenseitig schwer verletzen können. Es ist dringend davon abzuraten, an einer bestehenden, gut funktionierenden Gruppe etwas zu verändern oder verschiedene Gruppen zusammen zu führen. Misserfolge, heftige Beißereien, teils mit tödlichem Ausgang, sind dann bereits vorprogrammiert.

Am erfolgreichsten ist eine Vergesellschaftung, bei der jeweils nur eine Rennmaus mit einer anderen vergesellschaftet wird. Eine Zusammenführung mehrerer Rennmäuse ist zwar möglich, jedoch oft schwierig und sollte daher nur von erfahrenen Haltern oder mit deren Hilfe durchgeführt werden.

Bei der Wahl des neuen Rennmauspartners gilt es zu beachten, dass sich noch nicht geschlechtsreife Jungtiere, Männchen unter zehn und Weibchen unter acht Wochen, am leichtesten vergesellschaften lassen, da sie noch keinen Eigengeruch haben und sich in den meisten Fällen dem älteren Tier unterordnen.

Hinweis: Die Artikel dieser Kategorie werden derzeit überarbeitet.

Zum Seitenanfang